Begleitausschuss

Der Begleitausschuss

Zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau wurde ein Begleitausschuss, bestehend aus Vertretern verschiedener zivilgesellschaftlicher Netzwerke und Institutionen berufen, der über zu fördernde Maßnahmen entscheidet, die Prozesse der Umsetzung des LAP begleitet und die Aktivitäten verschiedener AkteurInnen zusammenführt.

Übersicht der Mitglieder/stellvertretenden Mitglieder des Begleitausschusses Lokaler Aktionsplan (LAP)

1. Hans Hunger / Bündnis gegen Rechts -Koordinierungsbüro

Raguhner Str. 14, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/519 84 56
hans.hunger@tiscali.de
stellvertretendes Mitglied: Günther Donath
BuG.Donath@t-online.de

2. Marco Steckel / Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt

Parkstraße 7, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/661 23 95
opferberatung@datel-dessau.de

3. Elke Carpentier / Deutsche Angestellten Akademie Dessau

Elisabethstr. 15 — 16, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/54 04 90
elke.carpentier@daa-bw.de
stellvertretendes Mitglied: Jana Geißler-Möbius
jana.geissler@daa-bw.de

4. Michael Kleber / DGB Region Dessau

Grenzstraße 5, 06849 Dessau-Roßlau
Telefon: 0531/80 02 10
info@dgb-dessau.de

5. Frau Spitzhüttel / BBS III

Chaponstraße 3, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/21 31 84
Sekretariat.BBS3@dessauer-schulen.de

6. Sabine Falkensteiner / Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau

Zerbster Str. 4,
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/204-1601
gleichstellungsbuero@dessau.de
stellvertretendes Mitglied: Andreas Schwierz
auslaenderbeauftragter@dessau.de

7. Wofgang Berger / Polizeirevier Dessau-Roßlau

Wolfgangstr. 25,
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/250 32 11
Iris.fuhr@de.pol.lsa-net.de
stellvertretendes Mitglied: Hanno Schulz

8. Heike Förster / Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt

Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/204 10 51
Telefon: 0340/204 25 51
Heike.Förster@dessau.de
stellvertretendes Mitglied: Pia Hecht
Pia.Hecht@dessau.de

9. Martin Bahlmann / Vertreter der Kirchen

Evangelische Landeskirche Anhalt, Friedrichstr. 22 — 24,
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2526-109
Telefon: 0340/2526-110
martinbahlmann@evlkanh.de
stellvertretendes Mitglied: Silvia Schmidt
silviaschmidt@evlkanh.de

Geschäftsordnung des Begleitausschusses für den Lokalen Aktionsplan Dessau-Roßlau

Der Begleitausschuss für das Förderprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ der Stadt Dessau-Roßlau wurde mit der Sitzung am 10. Juli 2007 berufen.

Die Mitglieder des Ausschusses erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden vereinbarten Anforderungen und Regeln zu beachten.

Präambel

Mit der Aufnahme der Stadt Dessau-Roßlau in das Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ besteht die Notwendigkeit, einen Begleitausschuss einzurichten. Der lokale Begleitausschuss wird aus Vertreter/innen der Stadtverwaltung, Vertreter/innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, kirchlichen Vertreter/innen, Vertreter/innen der Dessauer Bündnisse gegen Rechtsextremismus/Netzwerk Zivilgesellschaft Anhalt, Gleichstellungsbeauftragten, Leiter der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, Vertreterin einer Berufsbildenden Schule, Vertreter/in des Stadtrates, Vertreter/in eines Bildungsträgers besetzt (siehe Leitlinie des Bundesprogramms Punkt 2.3.2).

Der Begleitausschuss soll in Kooperation mit der externen Koordinierungsstelle und der Stadt Dessau-Roßlau:

– die eingereichten Projekte bewerten, deren Förderfähigkeit prüfen und über die Projektförderung entscheiden
– die Anregungen und Positionen der Beteiligten bündeln und einbringen
– den Transfer des Aktionsplanes in die Arbeitsbereiche der Beteiligten gewährleisten
– an der Fortschreibung des Lokalen Aktionsplanes mitwirken.

Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit verbundene Vorgehensweise festgelegt.

I. Berufung und Arbeitsmodalitäten des Begleitausschusses

1. Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreter/innen verschiedener Netzwerke und zivilgesellschaftlicher Akteure zusammen. Der Begleitausschuss soll aus max. 10 Mitgliedern bestehen.
2. Die Mitglieder des Begleitausschusses werden für den Zeitraum von 3 Jahren berufen.
3. Jedes berufene Mitglied benennt einen Vertreter, der im Falle von Abwesenheit / Krankheit o. ä. das Mitglied stimmberechtigt vertreten darf.
4. Muss ein Mitglied des Begleitausschusses die Mitarbeit im Begleitausschuss vorzeitig beenden, erfolgt die Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch den Begleitausschuss.
5. Innerhalb des Begleitausschusses sind alle Mitglieder gleichberechtigt, eine Stimmübertragung zwischen Mitgliedern ist nicht möglich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Die Mitwirkung im Ausschuss ist unentgeltlich.
6. Der Begleitausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Der Begleitausschuss wirkt während des gesamten Förderzeitraums (voraussichtlicher Förderzeitraum bis 30. Juni 2010).
7. Die Organisation der Ausschusstreffen, einschließlich Einladung, Moderation und Nachbereitung (Ergebnisprotokolle), obliegt der externen Koordinierungsstelle.
8. Der Begleitausschuss trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung. Er ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Ausschließlich bei Sondersitzungsterminen, an denen einzelne Mitglieder nicht teilnehmen können, sind im Rahmen von Abstimmungen schriftliche Stimmabgaben zugelassen. Die Abstimmung über die Projektbewilligung erfolgt nicht öffentlich.
9. Alle Entscheidungen des Begleitausschusses sind nach Möglichkeit im Konsens zu treffen. Kann in strittigen Ausnahmefällen kein Konsens hergestellt werden, entscheidet der Begleitausschuss mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Ausschussmitglieder. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Dessau-Roßlau als Zuwendungsempfänger berechtigt ist, die bewilligten Mittel aus dem Zuwendungsbescheid an Projekte entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben des Bescheides weiterzuleiten. Die Stadt Dessau-Roßlau bleibt gegenüber dem Zuwendungsgeber alleinverantwortlicher Zuwendungsempfänger.
10. Bestehen im Rahmen der Förderentscheidungen bei Mitgliedern Zuständigkeits- und/ oder Interessenskonflikte, enthalten sich diese Mitglieder der Stimme. Bei Projektanträgen durch den zuständigen Träger der Lokalen Koordinierungsstelle, übernimmt das zuständige Amt die Vorprüfung und Bewertung für den Begleitausschuss.
11. Sitzungstermine werden in der Regel in der vorhergehenden Sitzung abgestimmt. Das Protokoll der letzten Sitzung und die Terminbestätigung für die nächste Sitzung werden innerhalb von zwei, spätestens vier Wochen nach der letzten Sitzung versandt. Die Tagesordnung geht allen Mitgliedern des Begleitausschusses in der Regel eine Woche, spätestens aber zwei Tage vor der Sitzung zu.
12. Die Mitglieder verpflichten sich in der Antragsphase über Projektinhalte zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Projekt- / Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten.
13. Über die Sitzung bzw. die Beratungsergebnisse informiert die externe Koordinierungsstelle.
14. Aktuelle Informationen werden per E-Mail an die Mitglieder des Begleitausschusses weitergeleitet.
15. Der Begleitausschuss ist gegenüber der Stadt Dessau-Roßlau regelmäßig rechenschaftspflichtig.
16. Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses kann mit einer ¾ Mehrheit der Ausschussmitglieder geändert werden.
17. Die Mitglieder bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Zustimmung zur Geschäftsordnung.

II. Bewertung der eingehenden Projekte

Grundlage der Bewertung sind die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ (Lokale Aktionspläne) und die damit verbundenen Zielstellungen:

– Stärkung der Zivilgesellschaft und Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie im Rahmen der bildungspolitischen Arbeit,
– Verständnis für gemeinsame Grundwerte und kulturelle Vielfalt entwickeln, die Achtung der Menschenwürde fördern und jede Form von Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus zurück zu drängen.

Davon ausgehend sind die eingehenden Projekte an den im lokalen Aktionsplan (LAP) formulierten und bewilligten Zielen zu messen:

+ + + Ziel des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau ist die Entwicklung, Förderung und Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft in Dessau-Roßlau.

Aufbauend auf diesem Grundsatz soll folgendes Leitziel verfolgt werden:

Leitziel:

Die Attraktivität des Kultur- und Wirtschaftsstandortes Dessau-Roßlau ist erhöht durch eine langfristige und nachhaltige Etablierung verbindlicher Strategien zur Demokratieentwicklung vor Ort und die daraus resultierende wirksame Bekämpfung und Zurückdrängung von rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Tendenzen und Handlungs- und Einstellungsmustern. Zur Erfüllung dieser Zielstellungen sollen integrierte Projekte im Rahmen der Kooperation verschiedener Partner und Netzwerke (mit einem Förderumfang bis max.15.000,00 Euro) sowie zusätzliche Mikroprojekte (Fördersumme bis max. 4.000,00 Euro) durch den Begleitausschuss ausgewählt werden.
Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte müssen folgende Fragen unter den oben genannten Zielen mehrheitlich positiv beantwortet werden:

– Ist das beantragte Projekte geeignet, qualitative Angebote für Bildung, Information, Begegnung und/oder Beteiligung bereitzustellen?
– Werden im Rahmen des Projektes niedrigschwellige Zugänge ermöglicht?
– Werden die im LAP genannten ein oder mehrere Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Eltern, Migrant/innen und/oder Multiplikator/innen, wie z. B. Pädagog/innen) angesprochen?
– Wirken die Projekte in den Sozialraum und / oder in die Arbeitswelt / den Bildungssektor?
– Werden die Projekte im Rahmen von Kooperationen umgesetzt?
– Wird das Verständnis für Toleranz und Demokratie bei Kindern und Jugendlichen im Sinne der Präambel angesprochen?
– Ist das Projekt nachhaltig wirksam für die Region Dessau-Roßlau und / oder dient es der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements?
– Werden im Rahmen des Projektes Eigenmittel / Eigenleistungen / Drittmittel eingebracht?

III. Bewertungsablauf

+ + + Die Anträge werden gemäß der festgesetzten Terminkette bei der lokalen Koordinierungsstelle eingereicht.

+ + + Die lokale Koordinierungsstelle sichtet die Unterlagen und stellt sie im Begleitausschuss vor. Die Anträge werden durch den Begleitausschuss geprüft und entschieden.

+ + + Im Rahmen der Antragstellung integrierter Projekte werden die Antragsteller zu einer Präsentation ihres Projektes eingeladen.

+ + + Antrag und Ergebnis der Präsentation der integrierten Projekte sind Basis für die Entscheidung des Begleitausschusses.

+ + + Im Rahmen der Antragstellung der Mikroprojekte erfolgt die Bewertung und Entscheidung über die Projektanträge auf der Basis der eingereichten Antragsunterlagen, gegebenenfalls werden einzelne Mikroprojekte zur Präsentation eingeladen.

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses.

IV. Begleitung und Projektrealisierung

+ + + Die Mitglieder des Begleitausschusses informieren sich regelmäßig über den Projektstand der bewilligten Projekte und überzeugen sich im Rahmen vereinbarter Vor-Ort-Termine von der Umsetzung der Projekte.

+ + + Für jedes Projekt werden aus der Runde des Begleitausschusses Mentor/innen benannt, die sich ein umfassendes Bild über die Projektarbeit verschaffen, zudem aber auch Anregungen für Verbesserungen und weitere Vernetzungen geben.

+ + + Die Träger der Projekte dokumentieren ihre Arbeit entsprechend den Förderrichtlinien.

– – – – – Dessau, 10. Juli 2007 – – – – –

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