Förderung der Mikroprojekte

Formulare und Unterlagen zu Antragsstellung

LAP-Antrag „Mikroprojekte“ herunterladen

LAP-Richtlinien „Mikroprojekte“ herunterladen

Formulare und Unterlagen zur Verwendungsnachweisführung

LAP-Sachberichtsraster „Mikroprojekte“ herunterladen

LAP-Stammblatt 2

Auflistung; Quittungen für Verwendungsnacheise

Verwendungsnachweis Honorare

Verwendungsnachweis LAP

Gegenüberstellung; bewilligte Mittel und abgerechnete Mittel

Teilnehmerlisten für Veranstaltungen

Beurteilungsbogen für Besucher von LAP-Veranstaltungen

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Förderung der integrierten Projekte

Formulare und Unterlagen zu Antragsstellung

LAP-Antrag „Integrierte Projekte“ herunterladen

LAP-Richtlinien „Integrierte Projekte“ herunterladen

Formulare und Unterlagen zur Verwendungsnachweisführung

LAP-Sachberichtsraster „Integrierte Projekte“ herunterladen

LAP-Stammblatt 2

Auflistung; Quittungen für Verwendungsnacheise

Verwendungsnachweis Honorare

Verwendungsnachweis LAP

Gegenüberstellung; bewilligte Mittel und abgerechnete Mittel

Teilnehmerlisten für Veranstaltungen

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Förderung

Förderung

Durch die gezielte Förderung konkreter Projekte im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau werden die Vorgaben im Sinne des Leitbildes verwirklicht.

Vereine und Initiativen sind aufgerufen, Projekte zur Förderung von Demokratie und Toleranz zu entwickeln und dem Begleitausschuss einzureichen und damit präventiv, entsprechend des lokalen Bedarfs, gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aktiv zu werden.

Dabei können Integrierte Projekte und Mikroprojekte gefördert werden. Alle Informationen zu den Antragsmodalitäten finden Sie unter http://www.lap-dessau-rosslau.de oder erfragen Sie bei der Koordinierungsstelle.

Kontakt und Beratung
Mitarbeiter:      Steffen Andersch / Mario Bialek
Anschrift     c/o Alternatives Jugendzentrum e. V.
Schlachthofstr. 25
06844 Dessau
Telefon/-fax     0340/266 02 14
E-Mail     buero@lap-dessau-rosslau.de

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Bundesprogramm

Bundesprogramm

Ziel des Bundesprogrammmes „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ ist es, zielgerichtete Präventionsstrategien zur wirksamen Begegnung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu entwickeln.

Dabei soll es vor allem um die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie im Rahmen von bildungspolitischer Arbeit gehen. Ziel ist es, Verständnis für die gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln, die Achtung der Menschenwürde zu fördern und jede Form von Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus, zu bekämpfen.

Im Rahmen des Bundesprogramms werden dazu unter anderem lokale Aktionspläne entwickelt und umgesetzt. Ein lokaler Aktionsplan ist ein geeignetes Instrument zur Steuerung von Entwicklungsprozessen zur Demokratieentwicklung und für die nachhaltige Entwicklung lokaler Bündnisse gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.

Der Lokale Aktionsplan beruht auf einer spezifischen Analyse der Problemlagen des Fördergebietes, verfolgt mit konkreten Maßnahmen und Entwicklungsschritten eine langfristige integrierte Strategie zur Demokratieentwicklung und fördert lokale Vernetzungen und Kommunikationsstrukturen.

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Partner

http://www.dessau.de/

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Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle

Zur Unterstützung des Ausschusses, zur inhaltlichen Begleitung der LAP-Fortschreibung und zur Koordinierung der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit beauftragte die Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage umfangreicher Vorerfahrungen das Alternative Jugendzentrum e. V. mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

Die Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplanes Dessau- Roßlau bietet Vereinen, Verbänden und Initiativen eine Antragsberatung an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von inhaltlichen Konzepten und dem notwendigen Projekt- und Organisationsmanagement. Dieses Angebot gilt für integrierte Projekte und Mikroprojekte gleichermaßen. Integrierte Projekte bündeln die Aktivitäten verschiedener Initiativen, Kooperationspartner und Netzwerke unter einem spezifischen Fokus oder Themenfeld des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau. Im Rahmen Integrierter Projekte soll der Aufbau langfristiger strategischer Partnerschaften und Vernetzungen im Bereich der Präventions- und Bildungsarbeitarbeit unterstützt werden und Höhepunkte gefördert werden. Auch bei der Beantragung von Mikroprojekten können sich mehrere Träger, zum Beispiel für einer Veranstaltungsreihe, projektbezogen zusammentun.

Wenn Sie an einer Antragsberatung interessiert sind, wenden Sie sich an die Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle:

+ + + Steuerung der Erstellung und Fortschreibung des LAP

+ + + Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses

+ + + Beratung der Projektträger

+ + + Koordinierung der Projekte zur Umsetzung des LAP

+ + + Öffentlichkeitsarbeit

+ + + Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung

+ + + datenmäßige Erfassung der Projektdaten und –ergebnisse Kontakt und Beratung

Koordinierungsstelle des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Dessau-Roßlau

Mitarbeiter:

Steffen Andersch / Mario Bialek

Anschrift c/o Alternatives Jugendzentrum e. V.
Schlachthofstr. 25
06844 Dessau
Telefon/-fax 0340/266 02 14
E-Mail: buero@lap-dessau-rosslau.de

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Begleitausschuss

Der Begleitausschuss

Zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau wurde ein Begleitausschuss, bestehend aus Vertretern verschiedener zivilgesellschaftlicher Netzwerke und Institutionen berufen, der über zu fördernde Maßnahmen entscheidet, die Prozesse der Umsetzung des LAP begleitet und die Aktivitäten verschiedener AkteurInnen zusammenführt.

Übersicht der Mitglieder/stellvertretenden Mitglieder des Begleitausschusses Lokaler Aktionsplan (LAP)

1. Hans Hunger / Bündnis gegen Rechts -Koordinierungsbüro

Raguhner Str. 14, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/519 84 56
hans.hunger@tiscali.de
stellvertretendes Mitglied: Günther Donath
BuG.Donath@t-online.de

2. Marco Steckel / Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt

Parkstraße 7, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/661 23 95
opferberatung@datel-dessau.de

3. Elke Carpentier / Deutsche Angestellten Akademie Dessau

Elisabethstr. 15 — 16, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/54 04 90
elke.carpentier@daa-bw.de
stellvertretendes Mitglied: Jana Geißler-Möbius
jana.geissler@daa-bw.de

4. Michael Kleber / DGB Region Dessau

Grenzstraße 5, 06849 Dessau-Roßlau
Telefon: 0531/80 02 10
info@dgb-dessau.de

5. Frau Spitzhüttel / BBS III

Chaponstraße 3, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/21 31 84
Sekretariat.BBS3@dessauer-schulen.de

6. Sabine Falkensteiner / Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau

Zerbster Str. 4,
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/204-1601
gleichstellungsbuero@dessau.de
stellvertretendes Mitglied: Andreas Schwierz
auslaenderbeauftragter@dessau.de

7. Wofgang Berger / Polizeirevier Dessau-Roßlau

Wolfgangstr. 25,
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/250 32 11
Iris.fuhr@de.pol.lsa-net.de
stellvertretendes Mitglied: Hanno Schulz

8. Heike Förster / Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt

Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/204 10 51
Telefon: 0340/204 25 51
Heike.Förster@dessau.de
stellvertretendes Mitglied: Pia Hecht
Pia.Hecht@dessau.de

9. Martin Bahlmann / Vertreter der Kirchen

Evangelische Landeskirche Anhalt, Friedrichstr. 22 — 24,
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2526-109
Telefon: 0340/2526-110
martinbahlmann@evlkanh.de
stellvertretendes Mitglied: Silvia Schmidt
silviaschmidt@evlkanh.de

Geschäftsordnung des Begleitausschusses für den Lokalen Aktionsplan Dessau-Roßlau

Der Begleitausschuss für das Förderprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ der Stadt Dessau-Roßlau wurde mit der Sitzung am 10. Juli 2007 berufen.

Die Mitglieder des Ausschusses erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden vereinbarten Anforderungen und Regeln zu beachten.

Präambel

Mit der Aufnahme der Stadt Dessau-Roßlau in das Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ besteht die Notwendigkeit, einen Begleitausschuss einzurichten. Der lokale Begleitausschuss wird aus Vertreter/innen der Stadtverwaltung, Vertreter/innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, kirchlichen Vertreter/innen, Vertreter/innen der Dessauer Bündnisse gegen Rechtsextremismus/Netzwerk Zivilgesellschaft Anhalt, Gleichstellungsbeauftragten, Leiter der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, Vertreterin einer Berufsbildenden Schule, Vertreter/in des Stadtrates, Vertreter/in eines Bildungsträgers besetzt (siehe Leitlinie des Bundesprogramms Punkt 2.3.2).

Der Begleitausschuss soll in Kooperation mit der externen Koordinierungsstelle und der Stadt Dessau-Roßlau:

– die eingereichten Projekte bewerten, deren Förderfähigkeit prüfen und über die Projektförderung entscheiden
– die Anregungen und Positionen der Beteiligten bündeln und einbringen
– den Transfer des Aktionsplanes in die Arbeitsbereiche der Beteiligten gewährleisten
– an der Fortschreibung des Lokalen Aktionsplanes mitwirken.

Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit verbundene Vorgehensweise festgelegt.

I. Berufung und Arbeitsmodalitäten des Begleitausschusses

1. Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertreter/innen verschiedener Netzwerke und zivilgesellschaftlicher Akteure zusammen. Der Begleitausschuss soll aus max. 10 Mitgliedern bestehen.
2. Die Mitglieder des Begleitausschusses werden für den Zeitraum von 3 Jahren berufen.
3. Jedes berufene Mitglied benennt einen Vertreter, der im Falle von Abwesenheit / Krankheit o. ä. das Mitglied stimmberechtigt vertreten darf.
4. Muss ein Mitglied des Begleitausschusses die Mitarbeit im Begleitausschuss vorzeitig beenden, erfolgt die Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch den Begleitausschuss.
5. Innerhalb des Begleitausschusses sind alle Mitglieder gleichberechtigt, eine Stimmübertragung zwischen Mitgliedern ist nicht möglich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Die Mitwirkung im Ausschuss ist unentgeltlich.
6. Der Begleitausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Der Begleitausschuss wirkt während des gesamten Förderzeitraums (voraussichtlicher Förderzeitraum bis 30. Juni 2010).
7. Die Organisation der Ausschusstreffen, einschließlich Einladung, Moderation und Nachbereitung (Ergebnisprotokolle), obliegt der externen Koordinierungsstelle.
8. Der Begleitausschuss trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung. Er ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Ausschließlich bei Sondersitzungsterminen, an denen einzelne Mitglieder nicht teilnehmen können, sind im Rahmen von Abstimmungen schriftliche Stimmabgaben zugelassen. Die Abstimmung über die Projektbewilligung erfolgt nicht öffentlich.
9. Alle Entscheidungen des Begleitausschusses sind nach Möglichkeit im Konsens zu treffen. Kann in strittigen Ausnahmefällen kein Konsens hergestellt werden, entscheidet der Begleitausschuss mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Ausschussmitglieder. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt Dessau-Roßlau als Zuwendungsempfänger berechtigt ist, die bewilligten Mittel aus dem Zuwendungsbescheid an Projekte entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben des Bescheides weiterzuleiten. Die Stadt Dessau-Roßlau bleibt gegenüber dem Zuwendungsgeber alleinverantwortlicher Zuwendungsempfänger.
10. Bestehen im Rahmen der Förderentscheidungen bei Mitgliedern Zuständigkeits- und/ oder Interessenskonflikte, enthalten sich diese Mitglieder der Stimme. Bei Projektanträgen durch den zuständigen Träger der Lokalen Koordinierungsstelle, übernimmt das zuständige Amt die Vorprüfung und Bewertung für den Begleitausschuss.
11. Sitzungstermine werden in der Regel in der vorhergehenden Sitzung abgestimmt. Das Protokoll der letzten Sitzung und die Terminbestätigung für die nächste Sitzung werden innerhalb von zwei, spätestens vier Wochen nach der letzten Sitzung versandt. Die Tagesordnung geht allen Mitgliedern des Begleitausschusses in der Regel eine Woche, spätestens aber zwei Tage vor der Sitzung zu.
12. Die Mitglieder verpflichten sich in der Antragsphase über Projektinhalte zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Projekt- / Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten.
13. Über die Sitzung bzw. die Beratungsergebnisse informiert die externe Koordinierungsstelle.
14. Aktuelle Informationen werden per E-Mail an die Mitglieder des Begleitausschusses weitergeleitet.
15. Der Begleitausschuss ist gegenüber der Stadt Dessau-Roßlau regelmäßig rechenschaftspflichtig.
16. Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses kann mit einer ¾ Mehrheit der Ausschussmitglieder geändert werden.
17. Die Mitglieder bestätigen mit Ihrer Unterschrift die Zustimmung zur Geschäftsordnung.

II. Bewertung der eingehenden Projekte

Grundlage der Bewertung sind die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ (Lokale Aktionspläne) und die damit verbundenen Zielstellungen:

– Stärkung der Zivilgesellschaft und Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie im Rahmen der bildungspolitischen Arbeit,
– Verständnis für gemeinsame Grundwerte und kulturelle Vielfalt entwickeln, die Achtung der Menschenwürde fördern und jede Form von Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus zurück zu drängen.

Davon ausgehend sind die eingehenden Projekte an den im lokalen Aktionsplan (LAP) formulierten und bewilligten Zielen zu messen:

+ + + Ziel des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau ist die Entwicklung, Förderung und Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft in Dessau-Roßlau.

Aufbauend auf diesem Grundsatz soll folgendes Leitziel verfolgt werden:

Leitziel:

Die Attraktivität des Kultur- und Wirtschaftsstandortes Dessau-Roßlau ist erhöht durch eine langfristige und nachhaltige Etablierung verbindlicher Strategien zur Demokratieentwicklung vor Ort und die daraus resultierende wirksame Bekämpfung und Zurückdrängung von rechtsextremen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Tendenzen und Handlungs- und Einstellungsmustern. Zur Erfüllung dieser Zielstellungen sollen integrierte Projekte im Rahmen der Kooperation verschiedener Partner und Netzwerke (mit einem Förderumfang bis max.15.000,00 Euro) sowie zusätzliche Mikroprojekte (Fördersumme bis max. 4.000,00 Euro) durch den Begleitausschuss ausgewählt werden.
Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte müssen folgende Fragen unter den oben genannten Zielen mehrheitlich positiv beantwortet werden:

– Ist das beantragte Projekte geeignet, qualitative Angebote für Bildung, Information, Begegnung und/oder Beteiligung bereitzustellen?
– Werden im Rahmen des Projektes niedrigschwellige Zugänge ermöglicht?
– Werden die im LAP genannten ein oder mehrere Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Eltern, Migrant/innen und/oder Multiplikator/innen, wie z. B. Pädagog/innen) angesprochen?
– Wirken die Projekte in den Sozialraum und / oder in die Arbeitswelt / den Bildungssektor?
– Werden die Projekte im Rahmen von Kooperationen umgesetzt?
– Wird das Verständnis für Toleranz und Demokratie bei Kindern und Jugendlichen im Sinne der Präambel angesprochen?
– Ist das Projekt nachhaltig wirksam für die Region Dessau-Roßlau und / oder dient es der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements?
– Werden im Rahmen des Projektes Eigenmittel / Eigenleistungen / Drittmittel eingebracht?

III. Bewertungsablauf

+ + + Die Anträge werden gemäß der festgesetzten Terminkette bei der lokalen Koordinierungsstelle eingereicht.

+ + + Die lokale Koordinierungsstelle sichtet die Unterlagen und stellt sie im Begleitausschuss vor. Die Anträge werden durch den Begleitausschuss geprüft und entschieden.

+ + + Im Rahmen der Antragstellung integrierter Projekte werden die Antragsteller zu einer Präsentation ihres Projektes eingeladen.

+ + + Antrag und Ergebnis der Präsentation der integrierten Projekte sind Basis für die Entscheidung des Begleitausschusses.

+ + + Im Rahmen der Antragstellung der Mikroprojekte erfolgt die Bewertung und Entscheidung über die Projektanträge auf der Basis der eingereichten Antragsunterlagen, gegebenenfalls werden einzelne Mikroprojekte zur Präsentation eingeladen.

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses.

IV. Begleitung und Projektrealisierung

+ + + Die Mitglieder des Begleitausschusses informieren sich regelmäßig über den Projektstand der bewilligten Projekte und überzeugen sich im Rahmen vereinbarter Vor-Ort-Termine von der Umsetzung der Projekte.

+ + + Für jedes Projekt werden aus der Runde des Begleitausschusses Mentor/innen benannt, die sich ein umfassendes Bild über die Projektarbeit verschaffen, zudem aber auch Anregungen für Verbesserungen und weitere Vernetzungen geben.

+ + + Die Träger der Projekte dokumentieren ihre Arbeit entsprechend den Förderrichtlinien.

– – – – – Dessau, 10. Juli 2007 – – – – –

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Konzept des LAP Dessau-Roßlau

1. Leitbild

Das Leitbild des Lokalen Aktionsplanes für Demokratie und Toleranz (LAP) der Stadt Dessau-Roßlau ist durch die langfristige und nachhaltige Etablierung von verbindlichen Strategien zur Demokratieentwicklung vor Ort gekennzeichnet. Dass heißt, Demokratie nicht nur als politische Staatsform zu vermitteln, sondern sie als Erlebnis- und Lebenswelt weiter zu entwickeln. Dies bietet zugleich die Möglichkeit, die gemein hin als weiche Standortfaktoren bezeichneten strukturellen Bedingungen der Kommune aufzuwerten und einen Beitrag dazu zu leisten, dass der Kultur-und Wirtschaftsstandort Dessau-Roßlau noch attraktiver wird.

Der Lokale Aktionsplan Dessau-Roßlau strebt die Dominanz einer weltoffenen und toleranten Kultur an. Dabei begreift sich der Aktionsplan als eine positiv besetzte zivilgesellschaftliche Bewegung mit der es gelingen kann, ganz gezielt vor Ort zu intervenieren, bestehende Defizite als solche zu erkennen und lokale Handlungsstrategien zu entwickeln. Es geht im Kern darum, der Zivilgesellschaft, der Kommunalpolitik, der Wirtschaft, der Verwaltung und den Behörden geeignete Mittel und Methoden und die dazugehörigen inhaltlichen Grundlagen an die Hand zu geben, um eine langfristig angelegte Sensibilisierung für ein demokratisches und tolerantes Miteinander zu etablieren.

2. Leitziele

+ + + Die BürgerInnen der Stadt Dessau-Roßlau engagieren sich öffentlichkeitswirksam und nachhaltig für Demokratie und Toleranz.

+ + + Bestehende Bündnisse werden ausgebaut und gefestigt sowie weiterentwickelt und professionalisiert.

+ + + Zivilgesellschaftliche Akteure sind effektiv und qualifiziert vernetzt.

+ + + Die BürgerInnen sind über die Themen Demokratieentwicklung und Engagement gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aufgeklärt und für diesen gesellschaftlichen Bereich sensibilisiert.

Dabei verfolgt der Aktionsplan Dessau-Roßlau schwerpunktmäßig einen präventiven Ansatz, ohne jedoch auf Interventions- und Kampagnenfähigkeit und der Teilnahme am öffentlichen Diskurs zu verzichten. Zudem sind die Aktivitäten intergenerativ und zielgruppenübergreifend konzipiert.

3. Themencluster

Die dargestellten Ziele des Lokalen Aktionsplanes Dessau-Roßlau münden in eine ganze Reihe von detaillierten Projektebenen:

3.1 Wie? ___ Ansätze

erlebnis- und sportpädagogische Ansätze

+ + + Orientierung auf alltagsnahe Begegnungen; oftmals außerhalb von Einrichtungen; Kontakte und Meinungsaustausch

beteiligungsorientierte Ansätze

+ + + Aspekte der Mitbestimmung und Mitgestaltung

sozialräumliche und infrastrukturelle Ansätze

+ + + Beachtung des „mikrosozialen Raums“ (Ausgestaltung, Personenkreise und kulturelles Klima)

erlebnis- und sportpädagogische Ansätze
+ + + körperorientierte und gleichzeitig gemeinschaftsbildende Aktivitäten

alters- und generationsspezifische Ansätze
+ + + intergeneratives Konzept; Menschen in der „Mitte“ der Gesellschaft erreichen

interkultureller Ansatz

+ + + gerade in Ostdeutschland wichtig, da kaum Kontakte zwischen Deutschen und Menschen nichtdeutscher Herkunft

demokratisierter Stil der Alltagspolitik

+ + + stärkere Einbindung in Diskussions- und Entscheidungsprozesse


3.2 Was? ___ Handlungsfelder und Methodik

Projektarbeit
+ + + interkulturelle Projekte; generationsübergreifende Projekte; Wohn- und Quartiersprojekte; „weit offene“, d. h. an der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen orientierte Projekte

systematische Weiterbildung der AkteurInnen
+ + + Basiswissen zu den Komplexen „Rechtsextremismus“, „Fremdenfeindlichkeit/Rassismus“ und „Interkultur“; „Handwerkszeug“ im Umgang mit Fremden; Fakten und Wissensvorrat zur Lage von MigratInnen in der Region

Arbeit mit Kindern
+ + + langfristig wirkende Einflüsse von Erziehungsfaktoren nutzen; Umgang mit Gewalt (Prävention); Selbstbestimmung (demokratische Beteiligung)

Arbeitskreise, Bündnisse und zivilgesellschaftliche Gremien
+ + + Gesamtkoordination dieser Aktivitäten durch LAP

Events, Veranstaltungen und Höhepunkte
+ + + beeindruckende Fülle und inhaltliche Breite beibehalten; koordinierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich

Bildungsbausteine als kontinuierliche Angebote des LAP
+ + + zu den Bereichen: „Demokratieentwicklung und bürgerliches Engagement“; „Rechtsextremismus“; „Interkulturelles Lernen“; „Qualifizierung und Erwachsenenbildung“; „Nationalsozialismus“; „Gewaltprävention“

3.3 Wo? ___ Sozial- und Wirkungsräume

breite Jugendarbeit
+ + + Problembewußtsein bei allen Beteiligten wecken (Einrichtungen, Jugendhilfeausschuss und Jugendliche); Verschiedenartigkeit der Anlaufstellen als Potential nutzen

„Außerschulisches“ durch die Schule
+ + + Sozialsystem Schule hat große Verantwortung bei der Entwicklung von Demokratie und Toleranz; Lehrer als Diskussionspartner; Klassenverbände außerhalb der Schule aktiv werden

Arbeit mit Unternehmen
+ + + systematische Einbeziehung von Unternehmen bisher nur in Ansätzen gelungen; gezielte Kontaktarbeit und Möglichkeit des Sponsoring forcieren

Ausbau niedrigschwelliger Kontakte und Beratungsmöglichkeiten
+ + + Schwellen und Hemnisse abbauen; praktische Erfahrungen der Beratung zu den Themen „Rechtsextremismus“ usw. einbeziehen

Sportvereine/ – und Verbände
+ + + Kooperation nur in Ansätzen vorhanden; Potential durch gemeinsame Angebote dringend erschliessen

3.4 Wer? ___ Akteure

– Jugendliche und junge Erwachsene
– MultiplikatorInnen der Jugend- und Sozialarbeit
– VertreterInnen Jugendhilfeauschuss
– KommunalpolitikerInnen
– LehrerInnen
– SchülerInnen
– Eltern- und SchülerInnenvertretungen
– zuständige Behörden und Ämter
– außerschulische Bildungsträger
– Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
– Tourismusverband
– andere regionale AkteurInnen

4. Zielgruppen

Der LAP richtet sich an freie und öffentliche Träger, Initiativen, Behörden, Verbände, Interessenvertretungen, Jugendliche und Erwachsene, die:

– bereits zivilgesellschaftlich-demokratisch aktiv sind
– Interesse an zivilgesellschaftlicher Arbeit in kooperativen
Projekten haben
– konzeptionell gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus
und Antisemitismus vorgehen
– potentielle oder tatsächliche Opfer von rassistischer,
antisemitischer oder rechtsextremer Gewalt darstellen
– BürgerInnen, die sich noch keine tolerante Position
erarbeitet haben

weitere Zielgruppen:

– MigrantInnen und Flüchtlinge
– Polizei und Justiz
– Schulen und Berufsschulen
– Jugendfreizeiteinrichtungen
– lokale/regionale WirschaftsakteurInnen
– Sportvereine

5. Partizipation und direkte Beteiligung

Die Umsetzung und Entwicklung des Aktionsplanes erfolgt nach der Prämisse des „konsequenten Realismus“. Das heißt, unter den gegebenen Verhältnissen und mit den tatsächlich vorhandenen (nicht etwa mit idealisierten) Menschen und AkteurInnen ans Werk zu gehen.

Der LAP wird dabei das bereits bestehende Engagement und Potential für Demokratie und Toleranz in Dessau-Roßlau bündeln. Entscheidend scheint zu sein, dass sich möglichst viele Initiativen, die Kommunalpolitik, die Wirtschaft, Vereine, Verbände und Behörden im Aktionsplan wiederfinden. So steigt nicht nur die Akzeptanz, sondern es gelingt, dass viele Träger den LAP als eine Hauptmaxime (Leitbild) ihrer Tätigkeit begreifen und annehmen. Dadurch werden nicht nur Synergieeffekte geschaffen und Ressourcen gebündelt, sondern der Aktionsplan letztlich mit Leben erfüllt. Diese Kooperation wird in Form von Kooperationsverträgen festgeschrieben werden. Außerdem wird der LAP die lokale und regionale Öffentlichkeit stärker als bisher für den Bereich Rechtsextremismus/Fremdenfeindlichkeit sensibilisieren. Gerade in diesem Bereich sind Konzepte zur lokalen Demokratieentwicklung unverzichtbar. Dabei werden die Gremien des LAP auch darauf zu achten haben, dass eine größtmögliche Partizipation aller Beteiligten und eine gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet ist. Toleranz und Demokratieentwicklung sind nicht nur Ziele des Lokalen Aktionsplanes, sondern als Bestandteile des Planes selbst zu sehen: Breite Teilhabe, Gleichberechtigung und Hierarchieabbau, eine sachlich-freundliche Umgangskultur – all diese Elemente betreffen auch die Akteure und die Umsetzung des Vorhabens.

6. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Die Stadt Dessau-Roßlau hat den Zuschlag zur Umsetzung eines Lokalen Aktionsplanes für Demokratie und Toleranz im Rahmen des Bundesprogrammes „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ erhalten. Damit stehen der Kommune für die kommenden 3 Jahre jährlich Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung, die zur Förderung von Projekten an Vereine, Initiativen und andere Träger vergeben werden.

Zur Erfüllung der Zielstellungen des LAP werden integrierte Projekte im Rahmen der Kooperation verschiedener Partner und Netzwerke (mit einem Förderumfang bis max. 15.000,00 Euro) sowie zusätzlich Mikroprojekte (mit einem Förderumfang bis max. 4.000,00 Euro) gefördert. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ausschließlich der zuständige Begleitausschuss, der sich am 10. Juli 2007 konstituiert hat. Der Ausschuss setzt sich aus VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Initiativen, staatlichen Stellen, der Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Gruppen zusammen.

Zur Unterstützung des Ausschusses, zur inhaltlichen Begleitung der LAP-Fortschreibung und zur Koordinierung der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit beauftragte die Stadt Dessau-Roßlau auf der Grundlage umfangreicher Vorerfahrungen das Alternative Jugendzentrum e. V. mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

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